Allg. Liefer- und Zahlungsbedingungen
1. Geltungsbereich
In der graphischen Branche gelten allgemein die nachfolgenden Liefer- und Zahlungsbedingungen, soweit nicht schriftlich andere Vereinbarungen getroffen werden.
2. Offerten
Unbefristete Offerten sind stets befristet bis zur Auftragsbestätigung. Offerten die aufgrund ungenauer Vorlagen oder unvollständiger Manuskripte erfolgen, haben bloss Richtpreischarakter und sind als solche zu bezeichnen.
3. Preise
Die offerierten Preise sind stets Nettopreise. Sie verstehen sich vorbehaltlich eventueller Materialpreisaufschläge oder gesamt- arbeitsvertraglicher Lohnerhöhungen, die vor Auftragsbeendigung eintretten können.
4 a.Zahlungsbedingungen
Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungs-stellung ohne Skontoabzug zu erfolgen. Bis zur vollständigen Bezahlung der Waren bleiben sie Eigentum der BBprint.ch GmbH. Die BBprint.ch GmbH kann auch nach Bestellungsannahme Zahlungsgarantien verlangen. Unterbleiben diese, so kann die weitere Auftrags-bearbeitung eingestellt werden, wobei die aufgelaufenen Kosten ohne Verzug fällig werden. Bedingen Aufträge die Bindung grösserer Geldmittel, entweder für Material und Fremdarbeiten oder weil sich die Arbeitsabwicklung über mehr als zwei Monate hinzieht, so ist die BBprint.ch GmbH berechtigt, Vorauszahlung zur Deckung seiner Aufwendungen zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlungen und deren Fälligkeit sind in der Auftragsbestätigung festzulegen.
Die Zahlungen sind auch dann zu leisten, wenn Gegenansprüche oder etwaige Beanstandungen geltend gemacht werden oder wenn die Leistung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht termingerecht erbracht werden kann. Die Verrechnung ist nicht zulässig. Unberechtigte Abzüge werden kostenpflichtig nachbelastet. Bei verspäteter Zahlung fallen Verzugskosten (z.B. Mahnspesen von Fr. 25.- pro Mahnung) und Verzugszinsen von 1 % pro Monat ab dem Tag der Fälligkeit an. Der Auftraggeber verpflichtet sich, nebst den zuvor erwähnten Verzugszinsen und Verzugskosten auch noch die nach der Fälligkeit der Rechnung anfallenden effektiven Inkassokosten zu übernehmen. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Rechte aus jeder Rechnungsforderung an einen Dritten abzutreten. Die Anzeige der Abtretung ist dann auf der Rechnung ersichtlich.
4 b. WIR
WIR Buchungsaufträge werden ausschliesslich als Vorauszahlung angenommen und müssen zusammen mit der Auftragsbestätigung oder "Gut zum Druck" bei uns eingereicht werden. Ansonsten ist nur noch Barzahlung möglich, auch wenn aufgrund eines WIR-Angebotes bestellt wurde.
5. Lieferfristen
Fest zugesicherte Lieferfristen gelten nur, wenn die erforderlichen Unterlagen (Vorlagen, Klischees, Manuskripte, Gut zum Druck usw.) vereinbarungsgemäss bei der BBprint.ch GmbH eintreffen. Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit dem Tage an dem die Ware die Druckerei verlassen. Wird das "Gut zum Druck" nicht innerhalb der festgesetzten Frist erteilt, so ist die BBprint.ch GmbH nicht mehr an die vereinbarte Lieferfrist gebunden. Überschreit-ung des Liefertermins bzw. Nichteinhaltung des Lieferfrist, für welche die BBprint.ch GmbH kein Verschulden trifft (z.B. Betriebsstörungen, verursacht durch Arbeitsniederlegung oder Streik, Aussperrung, Strommangel, Mangel am Rohmaterial sowie Fälle höherer Gewalt) berechtigen den Besteller nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder der BBprint.ch GmbH für etwa entstandenen Schaden verantwortlich zu machen.
6. Skizzen, Entwürfe
Skizzen, Entwürfe, Originale und fotografische Arbeiten werden berechnet, auch wenn kein entsprechender Druckauftrag erteilt wird. Das Urheberrecht an derartigen Vorlagen richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
7. Reproduktionsrecht
Die Reproduktion und der Druck aller von der BBprint.ch GmbH zur Verfügung gestellten Vorlagen, Klischees, Muster und dergleichen, erfolgtunter der Voraussetzung, dass der Besteller die entsprechenden Reproduktionsrechte besitzt.
8. Reproduktionsunterlagen, Klischées, Werkzeuge
Die von der Druckerei erstellten Reproduktionsunterlagen (fotografische Aufnahmen, Satz, Druckplatten usw) und Werkzeuge (Stanzformen, Prägeplatten usw.) bleiben Eigentum der BBprint.ch GmbH. Fotolithografien (1. Satz, Filme) und Klischées können an den Besteller ausgeliefert werden, sofern eventuelle Urheberrechte der BBprint.ch GmbH gewahrt bleiben.
9. Mehraufwand
Vom Besitzer verursachter Mehraufwand infolge Vorlagen- und Manuskriptbereinigung und Überarbeitung sowie nach dem "Gut zum Druck" verlangte Änderungen, die einen Mehraufwand nach sich ziehen werden gesondert und zusätzlich verrechnet.
10. Autorenkorrekturen
Autorenkorrekturen (nachträgliche Textänderungen, Bildumstellungen, Änderungen am Umbruch und dergleichen) sind in den offerierten Preisen nicht enthalten und werden nach aufgewendeter Zeit zusätzlich berechnet.
11. Branchenübliche Toleranzen
Branchenübliche Toleranzen in Ausführung und Material, insbesondere bezüglich Originalgetreue der Reproduktion, Tonwert und Qualität der Druckträger bleiben vorbehalten. Soweit die BBprint.ch GmbH durch Zulieferer Toleranzen auferlegt werden, gelten diese auch gegenüber dem Kunden der BBprint.ch GmbH.
12.Mehr- oder Minderlieferungen
Mehr- oder Minderlieferungen bis 10% des bestellten Quantums - bei Extraanfertigungen des Materials bis 20% - können ohne anderslautende Vereinbarung nicht beanstandet werden. Es wird die effektiv gelieferte Menge fakturiert.
13. Mängelrüge
Die von der BBprint.ch GmbH gelieferten Arbeiten sind bei Empfang zu prüfen. Allfällige Beanstandungen bezüglich Qualität und Quantität haben spätestens innerhalb 7 Tagen nach Empfang schriftlich zu erfolgen, ansonsten gilt die Lieferung als an-genommen. Bei begründeten Beanstandungen erfolgt innert angemessener Frist (3 Monate) eine Wiedergutmachung des Schadens. Eine über den Wert der Ware hinausgehende Sekundärhaftung für indirekten Schaden aus Mängel der Ware wird von der BBprint.ch GmbH nicht übernommen.
14. Vom Besteller geliefertes Material
Vom Besteller beschafftes Material, welches eine für die Verarbeitung geforderte Eignung aufzuweisen hat, ist der BBprint.ch GmbH frei Haus zu liefern. Bei Anlieferung der zu bedruckenden Ware ist darauf zu achten, dass ein Lieferschein beiliegt. Waren, die Siei von Lieferanten direkt zu uns liefern lassen, sind unbedingt mit Ihrer Kommission zu bezeichnen.
15. Lieferungen, Verpackung
Bei Lieferung der Ware in einer Sendung an eine Stelle in der Schweiz sind Verpackungs- und Transportkosten im Preis nicht inbegriffen. Der Transport erfolgt zum niedrigsten Tarif. Paletten, Behälter und Kisten werden ausgetauscht oder zum Selbstkostenpreis fakturiert.
16. Haftung
Der BBprint.ch GmbH übergebenen Manuskripte, Klischees, Originale, Fotografien usw. sowie lagernde Drucksachen oder sonstige eingebrachte Sachen werden mit der üblichen Sorgfalt behandelt. Weitergehende Risiken hat der Besteller selbst zu tragen.
17. Proben
Korrekturabzüge und Andrucke sind vom Besteller auf Satz- und sonstige Fehler zu prüfen und der BBprint.ch GmbH druckreif zu
erklären, und mit einer Unterschrift des Bestellers zu versehen, zurück-zusenden. Die BBprint.ch GmbH haftet nicht für vom Besteller übersehene Fehler. Telefonisch aufgegebene Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Wird die Zustellung von Proben nicht verlangt so beschränkt sich die Haftung der BBprint.ch GmbH für Satz- und andere Fehler auf grobes Verschulden.
18. Aufbewahrung von Druckunterlagen
Eine Pflicht zur Aufbewahrung von Foto-lithografien, Nutzenfilmen, Satz, Abzügen sowie Werkzeugen besteht ohne schriftliche Vereinbarung nicht. Eine allfällige Lagerung erfolgt ebenfalls auf Rechnung und Gefahr des Bestellers.
19. Elektronische Daten
Elektronische Daten, Dokumente im CorelDraw, Eps Ilustrator PhotoShop usw. bleiben Eigentum der BBprint.ch GmbH. Die Kundschaft hat Recht auf die Filme, falls verrechnet. Ansonsten werden die Filme nur gegen Verrechnung geliefert
20. Erfüllungsort
Erfüllungsort für beide Parteien ist der Sitz der BBprint.ch GmbH
21. Recht auf Gerichtsstand
Das Rechtsverhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer untersteht dem schweizerischen Recht. Der Gerichtsstand ist Luzern.
22. Anerkennung
Die Erteilung eines Auftrages schliesst die Anerkennung der Liefer- und Zahlungs-bedingungen durch den Besteller ein.
23. Spielwaren
Alle von uns abgegeben Spielwaren sind nicht für Kinder unter 3 Jahren geeignet.
24. Datenschutz
Der Kunde willigt hiermit in der Speicherung der von ihm im Rahmen der Nutzung der Website eingegebenen personenbezogenen Daten ein. Dies gilt auch für die Speicherung der IP-Adressen, die bei jeder Nutzung der Website übermittelt werden. Der Kunde willigt zudem in die Nutzung der personenbezogenen Daten für die Personalisierung von auf der Webiste geschalteten Werbeanzeigen und Produktangeboten ein. Eine Weitergabe personenbezogener Daten an die Werbetreibenden erfolgt nicht.
Der Kunde erklärt sich ferner damit einverstanden, dass die Verkäuferin personenbezogende Daten der Kunden für Direktmarketingzwecke benutzt. Dazu zählt die werbliche Ansprache der Kunden per E-Mail und per Post.
Alle persönlichen Daten werden vertraulich behandelt. Für die Geschäftsabwicklung notwendige Daten werden gespeichert und im Rahmen der Bestellabwicklung gegebenfalls an Dritte weitergeleitet. Wir pflegen zum Zwecke der Kreditprüfung einen Datenaustausch zur Bonitätsinformation.
Aktualisiert am: 29.05.2018